Seit Oktober 2013 ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG §5). Damit ist aber nicht nur eine Auflage verbunden, sondern auch eine Chance für das gesunde Unternehmen: eine strukturierte und mitarbeiterorientierte psychische Gefährdungsbeurteilung hilft, psychische Gefährdungen zu erkennen und spürbar zu verringern.
Wir unterstützen Sie zum einen bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und zum anderen, in dem wir Ihnen eine fundierte und auf Erfahrung basierende Hilfestellung bei der Gestaltung von gesundheitsförderlicher Arbeit anbieten. Interessant zu beobachten ist hierbei, dass der Abbau und die Reduktion von Fehlbelastungen sowie der Aufbau und die Stärkung von Ressourcen einen deutlichen Beitrag zur betrieblichen Wertschöpfung zu leisten vermag. Fluktuationen, Absentismus, hohe Krankenstände, Präsentismus, hohe Fehlerraten, niedrige Qualität der Arbeit, Konflikte und Mobbing, aber auch hohe Raten an Rückenbeschwerden und psychischen Auffälligkeiten (z.B. Burnout, chronische Stresssymptome bei Mitarbeitern und Führungskräften) sind in vielen Fällen Ausdruck einer dauerhaft hohen psychischen Belastung und Beanspruchung. Die Folgen für die Mitarbeiter liegen in der Gefährdung der Gesundheit und des Wohlbefindens, die im schlimmsten Falle mit dem Verlust der persönlichen Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes einhergehen. Die Folgekosten für Unternehmen sind ebenfalls enorm. Neben erheblichen wirtschaftlichen Einbußen durch Produktivitätsverluste droht auch der Verlust von kompetenten Mitarbeitern (Aussteiger, Langzeiterkrankte, Frühverrentung), die nicht ohne weiteres ersetzt werden können.
Wir schlagen ein Vorgehen vor, das an Ihre betriebliche Situation angepasst ist und gleichzeitig den aktuellen Erkenntnissen und Empfehlungen (z.B. GDA/ Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) entspricht. Dabei orientieren wir uns an einem mehrstufigen Zyklus, der sich über die Analyse der Belastungssituation, die Planung von Schutzzielen und Schutzmaßnahmen, die Durchführung der Maßnahmen, die Wirksamkeitsprüfung von Interventionen sowie die Dokumentation erstreckt. Als Analyseinstrumente setzen wir Verfahren ein, die sich bei der Ermittlung psychischer Belastungen bewährt haben und anerkannt sind (z.B. schriftliche Mitarbeiterbefragungen und moderierte Workshops zur Gefährdungsbeurteilung).
Wir begleiten Sie bei all diesen Schritten, damit Sie Ihr Ziel der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erreichen. Wir orientieren uns in unserer Beratung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung dabei an einer ökonomischen und praktikablen Vorgehensweise, die immer das Ziel im Auge behält, eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte zu erreichen.